Allgemeinverfügung

Mittwoch, 08. Mai 2024

über das Verbot von Glasflaschen und anderen Glasbehältern, das Verbot des Einbringens von alkoholischen Getränken im Bereich des Volksfestplatzes, der angrenzenden Grünflächen und der Zufahrtsbereiche als Veranstaltungsflächen des Volksfestes 2024 in Unterschleißheim

Von Freitag, den 17.05.2024 bis Sonntag, den 26.05.2024 findet auf dem Volksfestplatz in Unterschleißheim das 71. Lohhofer Volksfest statt. Zur Veranstaltungsfläche gehören der Volksfestplatz, die Zufahrtsbereiche und die direkt angrenzenden Grünflächen an den Volksfestplatz.

Aufgrund Art. 6, 7 Abs. 1, Art. 19 Abs. 5 und Art. 23 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit Art. 41 Abs. 3, 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

Das Mitführen von Glasbehältnissen jeglicher Art auf der oben benannten gesamten Veranstaltungsfläche ist verboten. Die Verbotsfläche ist im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, blau und rot gekennzeichnet. Ausgenommen von diesem Verbot sind die konzessionierten, bewirteten Freischankflächen der Festzelte und Imbissstände sowie die privaten Wohnbereiche der Schausteller.

Das Einbringen alkoholischer Getränke durch die Besucher auf den Volksfestplatz ist verboten.

Die Verbotsfläche ist im anliegenden Lageplan blau gekennzeichnet.

Das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken in den direkt an den Volksfestplatz angrenzenden Grünanlagen sowie in den Zufahrtsbereichen ist verboten.

Die Verbotsfläche ist im anliegenden Lageplan rot gekennzeichnet.

Die vorgenannten Verbote gelten für die gesamte Dauer des Volksfestes von Freitag, den 17.05.2024 bis Sonntag, den 26.05.2024 sowie den darauffolgenden Montag, den 27.05.2024, 01:00 Uhr.

Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen, Wege und sonstigen öffentlichen Bereiche wird für diesen Zeitraum eingeschränkt.

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot von Glasflaschen und anderen Glasbehältern, das Verbot des Einbringens von alkoholischen Getränken im Bereich des Volksfestplatzes sowie der angrenzenden Grünflächen und der Zufahrtsbereiche wird ein Zwangsgeld in Höhe von 300,00 € zur Zahlung fällig.

Die sofortige Vollziehung der Verbote wird angeordnet.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Zimmer Nr. 107, eingesehen werden.

Stadt Unterschleißheim, den 25. Mai 2024

Christoph Böck

Erster Bürgermeister

 

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